Hellmut-Weese-Gedächtnisvorlesung
Professor Huber ist seit 2010 Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat und dort
zuständig für das Völker- und Europarecht, Bund-Länder-Streitigkeiten und das Kommunalrecht.
Prof. Huber studierte von 1979 bis 1984 Jura an den Universitäten München und Genf. Er war
u.a. Stipendiat der Stiftung Maximilianeum. Nach seiner Habilitation an der Juristischen Fakultät
der LMU München 1991 wurde er im selben Jahr auf eine Professur für Öffentliches Recht an der
Universität Augsburg berufen, 1992 auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht,
Europarecht, Öffentliches Wirtschafts- und Umweltrecht an der FSU Jena. Von 1994 bis 1996 war
er dort Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und von 1994 bis 2001 Mitglied des
akademischen Senats. Er war Mitbegründer des Hellmuth-Loening-Zentrums für
Staatswissenschaften in Jena und erhielt 1999 den Thüringer Forschungspreis.
2001 wechselte Professor Huber auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Recht der
Europäischen Integration an der Universität Bayreuth, 2002 auf den Lehrstuhl für Öffentliches
Recht und Staatsphilosophie an der LMU München.
Sein wissenschaftliches Werk umfasst ca. 400 Monographien, Kommentierungen und
Einzelbeiträge. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs "Ius Publicum Europaeum" und des von v.
Mangoldt begründeten Kommentars zum Grundgesetz. Schwerpunkte seines Oeuvres sind das
Verhältnis von nationalem und europäischem Recht sowie von Verfassungs- und
Verwaltungsrecht.
Von 1999 bis 2009 war Professor Huber Vorsitzender des Deutschen Juristen-Fakultätentages,
von 2004 bis 2006 gehörte er dem Vorstand der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
an.
Professor Huber war von 1995 bis 1998 Mitglied der Enquête-Kommission des Deutschen
Bundestages „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“. Von
1996 bis 2002 war er Richter am Thüringer Oberverwaltungsgericht im Nebenamt und von 1998
bis 2001 Landesvorsitzender Thüringen des Deutschen Hochschulverbandes. Von 2002 bis 2009
gehörte er der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) an, ab 2008
als Vorsitzender.
Von 2007 bis 2009 war er Mitglied des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen. Von
2009 bis 2010 war Professor Huber Innenminister des Freistaats Thüringen.
Professor Huber ist mit der Vorsitzenden Richterin am Bundespatentgericht Dr.
Ariane Mittenberger-Huber verheiratet und hat zwei Töchter.
In der Hellmut Weese Gedächtnisvorlesung „Freiheit braucht Mut“ wird Prof. Dr. P.-M. Huber das
Spannungsfeld beleuchten, wonach individuelle Selbstbestimmung und Freiheit heute zwar
täglich millionenfach gelebt werden, jedoch auch in unserem Land die Ausübung dieser Freiheit
für den Einzelnen soziale Ausgrenzung, Destabilisierung der eigenen Persönlichkeit oder
Schlimmeres zur Folge haben kann. Insbesondere wird Prof. Dr. Huber diskutieren, welche Rollen
Staat, Politik und Gesellschaft dabei spielen und wie der Einzelne mit Freiheit umgehen kann.